Gabelstapler
Die Gabelstaplerausbildung ist die am häufigsten nachgefragte Schulung. Als Ausbilder für Gabelstaplerfahrer (BGHW) vermittle ich fundiertes Wissen in Theorie und Praxis. Im Regelfall biete ich die allgemeine Qualifizierung der Stufe I an. Eine Zusatzqualifizierung der Stufe II führe ich je nach Einsatzbereich meist direkt bei Ihnen vor Ort durch.
Zielgruppe
Mitarbeiter, die Gabelstapler bedienen sollen oder ihren Fahrausweis erneuern müssen
Abschluss
Theoretische und praktische Prüfung, Fahrausweis für Flurförderzeuge
Theoretische Inhalte
- Rechtliche Grundlagen und Unfallverhütungsvorschriften
- Aufbau und Funktionsweise von Gabelstaplern
- Standsicherheit und Tragfähigkeit
- Umgang mit Last und Lastaufnahmemitteln
- Betrieb im öffentlichen Verkehrsraum
- Prüfung und Wartung
Praktische Ausbildung
- Tägliche Einsatzprüfung
- Fahren mit und ohne Last
- Ein- und Auslagern in verschiedenen Höhen
- Be- und Entladen von Fahrzeugen
- Sicheres Abstellen des Gabelstaplers
Qualifizierungsstufen
Grundsätzlich biete ich die allgemeine Qualifizierung der Stufe I an. Die Stufe II übernehme ich ebenfalls, meist abgestimmt auf die betrieblichen Geräte und Einsatzbedingungen direkt bei Ihnen vor Ort.
Allgemeine Qualifizierung als Standardausbildung
- Theoretischer Teil mit Sicherheitsbestimmungen, Betriebsanleitung und Gerätetechnik wie Standsicherheit und Antriebsarten.
- Praktischer Teil mit Aufnehmen, Transportieren, Absetzen und Stapeln von Lasten sowie dem Einsatz üblicher Anbaugeräte.
- Abschlussprüfung mit Befähigungsnachweis für die allgemeine Staplerqualifizierung.
Zusatzqualifizierung für besondere Geräte und Einsätze
- Theorie und Praxis für spezielle Flurförderzeuge wie Schubmaststapler, Seitenstapler, Dreiseitenstapler, Portalwagen, Portalhubwagen, Teleskopstapler oder Containerhandlinggeräte.
- Qualifizierung für besondere Anbaugeräte, zum Beispiel Klammern für größere Lasten.
- In der Praxis meist als betriebsbezogene Schulung direkt beim Kunden vor Ort.
Wenn bei Ihnen bereits besondere Geräte oder Anbaugeräte im Einsatz sind, kann die Zusatzqualifizierung gezielt auf diese Anwendung abgestimmt werden.
Anforderungen an Fahrer von Flurförderzeugen
Mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand dürfen nur Personen beauftragt werden, die geeignet, ausgebildet und nachweislich befähigt sind.
Voraussetzungen für die Beauftragung
- Die Person muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Die Person muss für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sein.
- Die Person muss ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Der Auftrag zur selbstständigen Bedienung sollte schriftlich erteilt werden.
Kriterien für die Auswahl der Bediener
- Mindestalter 18 Jahre. Im Rahmen einer Berufsausbildung ist der Einsatz jüngerer Personen unter fachlicher Aufsicht zulässig. Die aufsichtführende Person sollte für den jeweiligen Ausbildungsabschnitt schriftlich festgelegt sein.
- Körperliche Eignung. Entscheidend sind insbesondere ausreichende Sehschärfe, seitliches Gesichtsfeld, räumliches Sehen, Hörvermögen, Beweglichkeit der Gliedmaßen und gute Reaktionsfähigkeit.
- Geistige und charakterliche Eignung.
Zusätzlich erwartet
- Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge.
- Fähigkeit, Signale zu erlernen, umzusetzen und anzuwenden.
- Zuverlässiges, verantwortungsbewusstes und umsichtiges Handeln.